Welche Aussagen über AGs trifft die Satzung der GfM?
In Punkt 5.3 der Satzung heißt es: Die Mitglieder sind berechtigt, thematische Arbeitsgruppen (AGs) zu gründen. Diese können für ihre Arbeit nach Maßgabe der vorhandenen Mittel die Infrastrukturen des Vereins nutzen, sobald mindestens vier Mitglieder der Gesellschaft aktiv beteiligt sind und mindestens ein jährliches Arbeitstreffen der AGs stattfindet.
Was macht eine AG in der GfM?
Die AGs der GfM sind eine Plattform über die sich Mitglieder mit ähnlichen thematischen Interessen miteinander vernetzen und gemeinsam an bestimmten Themen arbeiten können. Sie arbeiten dezentral und veranstalten Tagungen, Workshops, Vortragsreihen, Diskussionsrunden usw., diese finden z.B. im Rahmen der GfM-Jahrestagung oder als eigenständige Veranstaltungen statt. In den AGs bildet sich die große Vielfalt der Gegenstände,
Wie kann ich in einer AG mitarbeiten?
Die AG-Kommunikation verläuft
Was passiert bei den jährlichen AG-Treffen?
Die Aktivitäten der AGs regeln die AGs grundsätzlich selbst. Hier gibt es keine dezidierten Vorgaben. Allerdings haben sich in der Vergangenheit bestimmte Veranstaltungsformate als sinnvoll herausgestellt, wie die Abhaltung eines Gründungstreffens sowie eines alljährlichen AG-Treffens auf der Jahrestagung. Zur Aufrechterhaltung einer AG ist die Abhaltung eines AG-Treffens auf der Jahrestagung formal obligatorisch (siehe Satzung, Punkt 5.3). Die Jahrestagungsorganisator:innen bieten jedes Jahr für alle AGs dezidierte Panelslots im Programm an, zu denen die AGs sich treffen können. Hierbei ist es unvermeidlich, dass sich AG-Treffen verschiedener AGs überschneiden. Den AGs steht es frei, darüber hinausgehende Treffen abseits der Jahrestagung zu organisieren.
Gibt es Vorgaben für die Aktivitäten der AGs?
Siehe den Punkt "Was passiert bei den jährlichen AG-Treffen?".
Wie hoch ist das AG-Budget und wofür kann es ausgegeben werden?
Jede AG erhält aus den Mitteln des Vereins ein Budget in Höhe von 1000€ (Stand: 2022), das für 2 Geschäftsjahre (1.1.20xx–31.12.20xx) zur Verfügung steht. Bei diesem Budget handelt es sich um ein rollendes Budget, um den AGs einen
Das AG-Budget kann für fast alle Aktivitäten der AG bei der Vereinskasse abgerufen werden. Ausgenommen sind davon jedoch Erstattungen von Flaschenpfand sowie der Einsatz von AG-Mitteln für unmittelbare Druckkostenzuschüsse.
Im Umgang mit den AG-Mitteln sind die AG-Sprecher:innen den eigenen AG-Mitgliedern rechenschaftspflichtig.
Für Rechnungen, die in der Umsetzung von AG-Aktivitäten anfallen, gilt es außerdem folgendes zu beachten: Auftraggeberinnen/Rechnungsempfängerinnen sind die AG bzw. Ihre Sprecher:innen – nicht die GfM oder ihre amtierenden Vorsitzenden! Falsch ausgestellte/adressierte Rechnungen werden nicht bezahlt. Neben der direkten Bezahlung von Rechnungen können auch zuvor erfolgte Auslagen für AG-Aktivitäten nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen/Kassenbons erstattet werden.
Bei allen Unsicherheiten und Fragen mit Blick auf die AG-Finanzen kann jederzeit der:die amtierende Schatzmeister:in unter kasse(at)gfmedienwissenschaft.de kontaktiert werden.
Wie sind die AG-Aktivitäten zu dokumentieren?
Die Aktivitäten einer AG sind individuell zu dokumentieren. Die AGs müssen jährlich einen Kurzbericht zu den eigenen Aktivitäten in den letzten 12 Monaten vorlegen, der in Jahresbericht des Vorstands Eingang findet und vor der jährlichen MV an alle Mitglieder der GfM versandt wird (Abgabefrist ist jweils bis zum 31. Juli des jeweiligenJahres).
Der Bericht ist an info (at) gfmedienwissenschaft.de und in einem offenen Dateiformat (kein PDF!) zu übersenden.
Die Auflösung einer AG regelt die AG selbst. Hier bittet der Vorstand darum, die Auflösung, sobald erfolgt, per Mail an
info (at) gfmedienwissenschaft.de
mitzuteilen.
Die AGs werden nach der Auflösung weiterhin - mit einem entsprechenden Vermerk - auf der GfM-Seite gelistet und können zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder reaktiviert werden.
Braucht jede AG einen Gründungstext, eine Webseite oder eine zentrale Mailadresse?
Laut Satzung ist dies nicht erforderlich, allerdings hat jede AG die Möglichkeit, auf der Webseite der GfM eine Unterseite mit max. 750 Wörtern zu erhalten. Dafür reicht Sie den Text beim Vorstand über die Mailadresse info(at)gfmedienwissenschaft ein. Die Unterseiten sollen so gestaltet sein, dass sie keiner aufwändigen Pflege bedürfen, sondern in Kürze die AG, ihre Themen und Arbeitsweise vorstellen. Eine redaktionelle Betreuung durch den GfM-Vorstand ist nicht vorgesehen.
Zu den Anforderungen für die Unterseite:
- Selbstdarstellung der AG.
- auf der Unterseite ist mindestens eine unpersonalisierte Mailadresse anzugeben, über die die AG zu erreichen ist. Der Vorstand empfiehlt den Mailinglistendienst des DFN vor anderen datenschutzrechtlich bedenklicheren Diensten wie Googlemail oder vergleichbar zu benutzen. Der Dienst ist kostenfrei über den Dienst des DFN gehostet und bietet eine gute Mailinglistenverwaltung für die eigene AG: https://www.listserv.dfn.de/sympa
Der Vorstand möchte diese unpersonalisierte Mailadresse der AG gleichzeitig zum Kontakt mit den AGs nutzen.
Eine Handreichung, die Empfehlungen zur Mitgliedsverwaltung mit dem Dienst des DFN Sympa erläutert findet sich hier.
Zum Budget, mit dem die GfM die AGs dafür unterstützt:
Jede AG verfügt über ein IT-Startbudget von 500 Euro, das ab der Gründung dazu benutzt werden kann, eine AG-Webseite zu erstellen. Nach Verbrauch dieses zeitlich unbefristet zur Verfügung stehenden Startbudgets stehen jeder AG jährlich 100 Euro für den Unterhalt der IT-Maßnahmen der AG zur Verfügung. Diese Webseite sollte aber nicht als Ersatz für die AG-Mailadresse dienen. Der Vorstand kann am ehesten über eine zentrale, über den Wechsel von AG-Sprecher:innen hinweg dauerhafte Mailadresse sicherstellen, dass er die AGs zügig und ohne unnötigen Aufwand erreichen kann.
Wie können Änderungen an der AG-Unterseite eingepflegt werden?
Änderungen der AG-Unterseite auf der Webseite der GfM sind nur bedingt möglich und sollten im Sinne einer sinnvollen, ressourcenschonenden Prämisse nur bei substantiellen Änderungswünschen der Inhalte erfolgen. Änderungswünsche oder -mitteilungen bitte an info(at)gfmedienwissenschaft.de
Gibt es Designvorlagen und PR-Materialien für die AG Webseite?
Wenn Ihre AG eine Webseite betreiben will, können Sie dies auf die von Ihnen präferierte Art und Weise tun. Die GfM-Satzung sieht hier keinerlei Vorgaben vor. Gerne unterstützen wir AGs mit der Zurverfügungstellung des GfM-Logos als Vektordatei sowie Informationen zu den von der Gesellschaft genutzten Schriftarten. Diese sind: Im Newsletter und dem GfM-Logo: Arial Narrow; auf der Website: Überschriften in Fjalla One, Textkörper in Old Standard TT. Darüber hinaus ist eine Nutzung des Designs der GfM durch die AGs nicht explizit vorgesehen.
Wie sind die Anforderungen an den AG Gründungstext?
Auch hier sind Sie vollkommen frei in der Gestaltung des Textes der AG. Eine Wörterzahl von 750 Wörtern sollte jedoch nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Sie können sich hierfür gerne an bereits bestehenden AG-Texten orientieren.
Wie und wann kann eine AG aufgelöst werden?
Die Auflösung einer AG regelt die AG selbst. Hier bittet der Vorstand darum, die Auflösung, sobald erfolgt, per Mail an
Die AGs werden nach der Auflösung weiterhin - mit einem entsprechenden Vermerk - auf der GfM-Seite gelistet und können zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder reaktiviert werden..