(in der seit dem 01.01.2023 gültigen Fassung)
Der Beitrag beträgt für natürliche Personen pro Kalenderjahr € 80,–.
Eine Ermäßigung auf € 40,– pro Kalenderjahr wird gegen Nachweis gewährt für Studierende, Arbeitssuchende, Personen im Ruhestand bzw. Rentnerinnen oder Rentner, Stipendiatinnen oder Stipendiaten oder in begründeten Einzelfällen auf Antrag, über den der Vorstand entscheidet. Der Nachweis über eine Ermäßigungsberechtigung ist jedes Jahr erneut beizubringen.
Für institutionelle Mitglieder beträgt der Beitrag € 160,– pro Kalenderjahr.
Die Zahlung der Beiträge für natürliche Personen erfolgt in der Regel im SEPA-Lastschriftverfahren. Dazu räumen die Mitglieder dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat ein. Der Verein trägt Sorge für den rechtzeitigen Einzug des Beitrages. Die Kosten für Rücklastschriften mangels Deckung oder wegen einer nicht gemeldeten Änderung der Bankverbindung trägt das Mitglied in der Höhe, in der sie tatsächlich entstehen.
Die Zahlung der Beiträge für institutionelle Mitgliedschaften kann auf Rechnung erfolgen.
Die Zahlung des Beitrages des laufenden Kalenderjahres ist jeweils zum 31. März fällig. Der Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung mit Ablauf dieses Datums eins.
Mitglieder, die trotz Mahnung in Zahlungsverzug geraten, können bis zum Ausgleich der offenen Forderungen wie folgt sanktioniert werden:
Der Verein stellt eine Bescheinigung über die gezahlten Mitgliedsbeiträge aus, die den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht, um ggf. steuerlich geltend gemacht werden zu können.