Während jede akademische Disziplin die Vorgaben des Urheberrechts beachten muss, ist Medienwissenschaft in besonderer Weise davon betroffen. Ihre Gegenstände ebenso wie ihre veröffentlichten Resultate unterliegen regelmäßig den Vorgaben des Urheberrechts oder anderer Immaterialgüterrechte. Wissenschaftsintern rückt die Diskussion allerdings vor allem Fragen des Publizierens und Archivierens – Stichwort: Open Access – in den Vordergrund. In welcher Weise Forschung und Lehre von Urheberrecht betroffen sind, bleibt hierbei weitgehend ausgeblendet.
Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb der GfM eine Diskussion darüber anzustoßen, welche Auswirkungen das Urheberrecht in seiner derzeit bestehenden Form auf medienwissenschaftliche Praxis hat und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Dazu gehört auch, Rechtsvorschriften verständlich und auf konkrete Praxis anwendbar zu machen. Eine Umfrage, die die Kommission unter Mitgliedern der GfM durchgeführt hat, hat ergeben, dass vielfach eine starke Unsicherheit darüber besteht, welcher Umgang mit medienwissenschftlichen Gegenständen (Töne, Bilder, Texte, Algorithmen usw.) vom Urheberrecht gestattet und welcher Gebrauch untersagt wird.
Ein zentrales Ergebnis der bisherigen Arbeit ist das Rechtsgutachten Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre, erstellt von der Kanzlei irights.law im Auftrag von GfM und Historikerverband. Mit dem medienwissenschaftlichen Open-Access-Repositorium mediarep, das von Mitgliedern der Kommission (Malte Hagener, Dietmar Kammerer) geleitet bzw. koordiniert wird, entsteht aktuell (Projektstart: Sep 2017) ein praktisches Instrument zur Förderung von Open Access in unserem Fach.
Das Urheberrecht ist in ständiger Veränderung und wird von vielen Akteuren und Instanzen beeinflusst. Für die universitäre Lehre waren in jüngster Zeit vor allem das im Juni 2017 erlassene Gesetz zur Abgleichung des Urheberrechts an die Wissensgesellschaft (UrhWissG) von Bedeutung. Dieses sieht u.a. einen aktualisierten Katalog an Ausnahmeregeln vor, regelt digitale Semesterapparate neu und erweitert die Möglichkeiten von Text und Data Mining für Forschungszwecke. Das Gesetz gilt allerdings nur befristet und wird in einigen Jahren durch den Bundestag evauliert. Die Diskussion wird also weitergehen und noch intensiver geführt werden.
Langfristig muss die GfM daher Positionen entwickeln, die in den gesetzgebenden Prozess eingebracht werden können. Dafür muss zum einen diskutiert werden, wie ein zukünftiges Urheberrecht aussehen könnte, das den Anforderungen unserer wissenschaftlichen Praxis gerecht wird. Ebenso wichtig erscheint uns eine Verständigung darüber, welche neuen Formen wissenschaftlichen Arbeitens im Kontext des Urheberrechts künftig entwickelt oder gefördert werden sollten.
Mitglieder
Robin Curtis (Freiburg)
Christoph Eggersglüss (Weimar)
Sebastian Gießmann (Siegen)
Malte Hagener (Marburg)
Dietmar Kammerer (Marburg)
Florian Krautkrämer (Mainz)
Kathrin Rothemund (Bayreuth)
Axel Volmar (Siegen)
Thomas Weber (Hamburg)