02. – 04.10.2014, Marburg
Philipps-Universität Marburg
Die Vertikale, die wir im Titel dieser Konferenz zwischen die »Medien« und das »Recht« gesetzt haben, ist eine Linie, die sich in viele Richtungen verlängern lässt und vieles miteinander verbinden kann. Beispielsweise die GfM-Tagungen der vergangenen drei Jahre: Ähnlich wie die »Medien der Wissenschaften« (Lüneburg 2013) stellt die diesjährige Konferenz die Frage nach den meist latenten Voraussetzungen medienwissenschaftlicher Praxis und danach, wie diese reflexiv eingeholt werden können. Ähnlich wie die »Spekulation« (Frankfurt/Main 2012) wählt sie einen Gegenstand mit erhöhtem Gegenwartsbezug, ohne dabei lediglich auf kurzfristige Aktualität zu setzen. Und ähnlich wie in Potsdam (2011) werden Sachverhalte aufgerufen, die normalerweise erst dann in den Blick geraten, wenn der Normalfall ausgesetzt ist, wenn es zu Störungen, Brüchen und »Dysfunktionalitäten« kommt. Wir könnten weiter in die Vergangenheiten und Zukünfte der Konferenzen ausgreifen.
Wird die Vertikale als Trennung gelesen, dann nur als Markierung einer Differenz, deren Bestandteile wechselseitig aufeinander angewiesen sind: So, wie einerseits Recht nicht ohne Medien gesprochen werden kann, wie jede Recht setzende Institution auf mediale Akte angewiesen ist, berührt andererseits das Recht zentrale Aspekte der Geschichte und Beschaffenheit medialer Dispositive. In diesem Sinne fordert die Konferenz dazu auf, Mediengeschichte und Medienpraxis daraufhin zu befragen, welche Anteile rechtliche Normen und Institutionen an der Entwicklung und Verbreitung – oder der Unterbindung – historischer oder gegenwärtiger medialer Technologien oder Praktiken haben, sei es in Form von Patentvergaben, Zensurvorschriften, Zitatrichtlinien, Endnutzer-Lizenzverträgen oder Persönlichkeitsrechten.
»Medien« und »Recht« sind mithin über ihre Außen- wie über ihre Innenseite aufeinander bezogen. Wer Medienwissenschaft betreibt, wird zudem von Recht meist in doppelter Weise angesprochen: als »Schöpfer« ebenso wie als »Nutzer« urheberrechtlich geschützter Werke. Nun umfasst für die Medienwissenschaft »Nutzung« grundsätzlich nicht nur alle medialen Erscheinungsformen – unbewegte und bewegte Bilder, Töne, Texte, Algorithmen u.a. –, sondern sie muss sich grundsätzlich (um einen Term des Urhebergesetzes zu zitieren) als »unbekannte Nutzungsart« verstehen: Sie muss, will sie nicht in jede Erkenntnis tötende Routinen verfallen, immer erst herausfinden, welcher Zugang zum Werk ihr der geeignete erscheint. Das kann im Einzelfall zu Konflikten führen, die in der Summe die Disziplin als ganze angehen.
So lässt sich, schließlich, die Vertikale als ein (noch zu vollendendes) Ausrufezeichen verstehen: Als Aufruf dazu, in die Diskussion um die zukünftige Form des Urheberrechts einzusteigen. Beim Forschen und Lehren, beim Schreiben und Lesen, beim Sehen und Hören – wenn wir das Recht in seiner vielfältigen Form als konstitutiv für unser Feld verstehen, dann sind wir auch dazu aufgerufen, aktiv und nachdrücklich in den zahlreichen Debatten Position zu beziehen, die angesichts der vielfältigen Transformationen derzeit geführt werden. Die Medienwissenschaft in diesem Feld zu positionieren, dazu möchte die Konferenz beitragen.
Malte Hagener / Dietmar Kammerer
Website der Tagung:
http://www.online.uni-marburg.de/gfm2014/
Fotos der Tagung:
http://www.online.uni-marburg.de/gfm2014/album/